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Umsatzsteuer für den Goldkauf?
Immer wieder fragen sich potentielle Käufer, die aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation erstmalig Gold kaufen möchten, wie es eigentlich mit der Umsatzsteuer aussieht. Sieben Prozent oder 19 Prozent – oder gar gar nichts?
Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Für den Kauf oder Verkauf von Anlagemünzen und Anlagebarren wird keine Umsatzsteuer erhoben, so genannte Sammlermünzen, Silbermünzen und Platinmünzen sind dagegen umsatzsteuerpflichtig. Für einige Silbermünzen gilt darüber hinaus in Deutschland ein ermäßigter Steuersatz.
Was ist denn nun so eine »Anlagemünze«? Nun, der Gesetzgeber in Deutschland schreibt hier vier Voraussetzungen vor:
- Die Münze muss nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein.
- Der Feingehalt muss mindestens 900/1000 Teilen sein.
- Die Münze muss im Herkunftsland auch gesetzliches Zahlungsmittel sein.
- Der Verkaufspreis darf den Marktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigen.
Sind die genannten vier Kriterien erfüllt, so ist ein solcher Goldkauf von der Umsatzsteuer befreit. Gold kaufen ist also in den meisten Fällen von dieser Abgabe ausgenommen.
Goldbarren gelten übrigens als die genannten »Anlagebarren«, wenn sie einen Feingehalt von nicht unter 995/1000 aufweisen und der Anlage von Edelmetall dienen. Dann wird auch hier – wie bei den Goldmünzen – keine Umsatzsteuer fällig.



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