Gold kaufen war out: Der größte Goldschmuggel Deutschlands

Den größten Goldschmuggelprozess seit Bestehen der Bundesrepublik gab es im Dezember 1972 vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Darmstadt. Von Januar 1970 bis März 1971 hatten sieben Mitglieder eines Schmuggelrings fast 6,5 Tonnen Barrengold im Wert von damals 28,6 Millionen Mark aus der Schweiz per Flugzeug in die Bundesrepublik geschleust. Die Anklage lautet auf gewerbsmäßigen Schmuggel, Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung im Gesamtwert von 2,9 Millionen Mark: Einfuhrumsatzsteuer, die dem Staat vorenthalten wurde.

Die illegal eingeführten Goldbarren wurden der Deutschen Gold- und Silber-Scheideanstalt (Degussa) in Frankfurt angeboten. Die Firma zahlte neben dem Goldpreis auch die elf Prozent Einfuhrumsatzsteuer, die die Schmuggler nur scheinbar vorausbezahlt hatten. 

Fast 6,5 Tonnen Goldbarren gingen damals illegal über die Grenze. (Quelle: L´or)Um die Geschichte vollends glaubhaft zu machen, hatten die beiden Hauptangeklagten, Armin Krieger und Rainer Proest, einen Zollhauptsekretär bestochen, der ihnen Blankoexemplare der Zollpapiere samt amtlichem Stempel verkaufte. Es gab daher auch keine Schwierigkeiten, den Degussa-Goldkäufern die scheinbar gültigen Papiere mitzuliefern.

Das Gold wurde in der Schweiz zunächst ganz legal gekauft und mit Linien- und Kleinflugzeugen über die Grenze transportiert. In der Mainmetropole deponierten die Gauner dann das Barrengold in Schließfächern. Und gingen anschließend – scheinbar unbescholten – mit leeren Händen durch den Zoll. Der Clou: ein Gepäckträger konnte das Gold unbeanstandet am Zoll vorbeischmuggeln, da Gepäckträger nicht kontrolliert wurden.

Das Gold zu schnell verladen

Das Unternehmen flog erst auf, als eines der mit Gold beladenen Kleinflugzeuge auf dem Weg von der Schweiz nach Frankfurt in Bad Nauheim eine Zwischenlandung einlegte. Beim Umladen des Goldes aus der Maschine in ein Auto legten die Gauner eine solch verdächtige Eile an den Tag, dass ein Angestellter des Flugplatzes schließlich misstrauisch wurde. Er notierte sich die Nummern der Maschine und des Wagens und leitete damit die Ermittlungen der Polizei ein.

Armin Krieger, zuständig für die Herbeischaffung des Goldes aus der Schweiz, bekam vier Jahre Gefängnis und 160.000 Mark Geldstrafe; Rainer Proest, der den Weiterverkauf besorgte, bekam vier Jahre und drei Monate Gefängnis und ebenfalls 160.000 Mark Geldstrafe. Der Zollhauptsekretär Walter Körper, Beschaffer des Dienststempels und der entsprechenden amtlichen Papiere, bekam sieben Monate und 1.000 Mark Geldbuße und der besagte Gepäckträger Otto Klee zwei Jahre und drei Monate Gefängnis sowie 20.000 Mark Geldstrafe. Sämtliche Freiheitsstrafen wurden später übrigens in Bewährungsstrafen umgewandelt.
 

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Redakteur: TMR


 

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